SPRÜCHE Nr. 15 „In einer weiteren Klausel erklärt sich der Mieter einverstanden, dass alle anfallenden Nebenforderungen aus dem Mietvertrag über die Kreditkarte ,nachverrechnet’ werden könnten. Der Kunde bestätigt also, dass neben der (ihm bekannten) Miete auch (völlig unabsehbare) Nebenforderungen abgebucht werden könnten.“
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist im Auftrag des Konsumentenschutz-Ministeriums gegen 33 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma CharterLine Autovermietungs GmbH – besser bekannt unter der Marke „Buchbinder rent a car“ – mit Verbandsklage vorgegangen. Im Februar 2011 hat das Handelsgericht Wien 30 Klauseln für gesetzwidrig angesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI steigt dem großen Autoverleiher ordentlich auf die Zehen (Foto: Buchbinder)