SCHNEE? VERSICHERUNG ZAHLT!

(24.5.2013) Als ob der Winter nicht schon lange genug gedauert hätte: Schnee-Fahrbahnen im Mai – und das bis in die Niederungen vieler Teile Österreichs. Fragt sich also: Was tun, wenn nach der Winterreifen-Pflicht (endete am 15. April) am Auto längst Sommerreifen montiert sind? Darf man trotzdem fahren? Sind Schäden nach einem Unfall gedeckt? Kommt drauf an. Laut Erich Leiß, Chef der Wiener Städtischen Versicherung, müsse man sein Fahrverhalten natürlich der Witterung anpassen: „Auf einer Schnee-Fahrbahn verlängert sich zum Beispiel der Bremsweg mit Sommerreifen bei 50 km/h um fast das Doppelte.“ Doch: „Handelt der Lenker bzw. die Lenkerin nicht grob fahrlässig, so werden wir den Schaden übernehmen.“ Bleibt zu hoffen, dass sich an dieses Versprechen auch andere Assekuranzen gebunden fühlen…

schnee_im_mai Nur, wenn man „nicht grob fahrlässig“ handelt! Ob man das mit Sommerreifen bestückte Auto auch bei Schneefall in Betrieb nehmen darf, muss der Hausverstand entscheiden (Foto: Auto-Kaufberatung.at)


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