NoVA: DAS ENDE ALLER SPEKULATIONEN
(12.2.2014) Operation gelungen,
Patient tot. Nach langen Verhandlungen
ohne erhofften
„Aufstand am Ballhausplatz“ wird die alte NoVA zu Grabe getragen und eine neue so
wie befürchtet als schwarz-rote Ausgeburt ins Leben gerufen – mit einer exakt
doppelt so hohen Obergrenze wie bisher, also
32%. Und das mit der unverfrorenen Behauptung, wonach zuvor keine Deckelung vorgesehen war. Aber in der
Politik ist
Wahrheit bekanntlich eine
Tochter der Zeit. Im Folgenden die offiziellen Infos: Hat ein PKW einen
höheren CO2-Ausstoß als 250 g/km, erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 250 g/km übersteigenden CO
2-Ausstoß um
20 Euro je Gramm CO
2 pro Kilometer. In der Zeit vom
1.3. bis 31.12.2014 werden für Fahrzeuge mit
Diesel-Motor
350 Euro und für Fahrzeuge mit
anderen Kraftstoff-Arten
450 Euro abgezogen. Danach wird es einheitlich, sprich sozial verträglicher:
Ab 1.1.2015 wird der Abzug für
alle Fahrzeuge
400 Euro betragen,
ab 1.1.2016 werden es generell
300 Euro sein.
Ursprünglich, so heißt es weiter, sollten Benziner steuerlich länger bessergestellt werden. Umwelt-Schützer hätten dies lange gefordert, weil
Diesel schädlicher als Benzin sein soll
(wie man’s nimmt). Die Bundes-Regierung begründet ihren
Schwenk mit der
steigenden Zahl von
Diesel-Fahrzeugen in der emissionsärmsten
Klasse VI. Vor allem Käufer von SUV sowie Vielfahrer würden auf Diesel-Motoren setzen. Für Autos mit
Umwelt schonendem Antrieb (Hybrid, E85-Kraftstoff, Erd- bzw. Bio-Gas sowie Flüssig-Gas oder Wasser-Stoff)
vermindert sich die Steuer-Schuld
bis 31.12.2015 um
maximal 600 Euro. Damit wurde die
Steuer-Erleichterung gegenüber den ursprünglichen Plänen um
ein Jahr verlängert.
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