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ARBÖ REAGIERT AUF BEANSTANDUNG

(13.5.2016) Keine Institution oder Firma ist imstande, immerzu beste Leistung zu liefern. Womit klarerweise auch keine vor Kunden- Unmut oder Reklamationen gefeit ist. Auch kein großer Automobil-Club wie der ARBÖ, dem Auto-Kaufberatung.at vor einer Woche ein augenscheinlich nachlässig erstelltes §57a-Gutachten „unter die Nase gerieben“ hat – zumal dieses wenige Monate darauf durch einen am selben Fahrzeug durchgeführten Ankaufstest des ÖAMTC einen etwas fragwürdigen Eindruck hinterließ. Nun hat der ARBÖ auf diesen Vorwurf mit einer Stellungnahme reagiert, die wir unkommentiert veröffentlichen:

Die §57a-Begutachtung gibt den Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Überprüfung wider. Beim angeführten Fall liegen zwischen dem ersten und zweiten Test fünf Monate bzw. mehr als 5.000 Kilometer Fahrleistung. Es ist nicht auszuschließen, dass sich in fünf Monaten der Fahrzeug-Zustand verändert bzw. verschlechtert. Beispielsweise können viele Kurzstrecken-Fahrten zu schlechteren Abgaswerten führen. Und Gummi-Elemente, die im Dezember noch ein leichter Mangel waren, können sich ohne Weiteres bis April zu einem schweren Mangel entwickeln. Der ARBÖ hat bei sämtlichen Dienstleistungen extrem hohe Qualitäts-Standards, die regelmäßig kontrolliert, evaluiert und verbessert werden. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, technische Überprüfungen nach einem umfangreichen Mängel-Katalog durchzuführen und nur jenen Autos einen positiven §57a-Bescheid auszustellen, die der Verkehrssicherheit und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.


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