Datum: 4. August 2011

Alles über Alkohol am Steuer

Sieben gängige Alkotester hat der ÖAMTC einem Check unterzogen und auf die Genauigkeit ihrer Messwerte untersucht. „Bei einem ähnlichen Test vor einigen Jahren schnitten alle getesteten Geräte noch durchwegs schlecht ab“, resümiert ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Der neue Test habe aber gezeigt, dass es auch einige alltagstaugliche Geräte gebe. Außerdem: Alles über die Risiken und Strafen bei Trunkenheit am Steuer.

Alkotest Bis auf das früher auch von der Polizei verwendete „berühmte“ Röhrchen waren alle – im Internet erhältlichen – Testkandidaten batteriebetriebene elektronische Handgeräte, die nach einem kräftigen Pusten einen Wert anzeigen. Mit den teureren Geräten (70 bis 150 Euro) Alcoscan AL6000, Alcoscan AL9000 und Sanomed Alkoholtester wurden gute Resultate erzielt.

„Der Alcoscan AL9000 lag mit seinen Messwerten immer in der Nähe des von der Polizei eingesetzten Alkomaten und war auch in der Bedienfreundlichkeit und im geringen Risiko der Fehlbedienung das beste Gerät im Test“, bilanziert Steffan Kerbl. Die beiden anderen Geräte lieferten laut dem ÖAMTC-Experten auch noch recht brauchbare Werte, zeigten sich jedoch in der Bedienung komplizierter und zeitaufwändiger. Das Röhrchen von Dräger sei zwar im Bereich um die 0,5 Promille recht genau, eigne sich jedoch nur bei guter Beleuchtung zur verlässlichen Verwendung.

Ein gänzlich anderes Bild lieferten die preisgünstigen Geräte um sieben bis 20 Euro: „Bei den Geräten Drive Safety Digital Alcoholtester, Maniquick digitaler Alkoholtester und Digital Breath Alcohol Tester war der gemessene Wert weit niedriger als der reale Atemalkohol“, berichtet Kerbl. Als Grund für dieses höchst gefährliche Resultat wird eine ungenaue Sensorik vermutet.

„Herantrinken“ an 0,5-Promille-Grenze ist der falsche Weg

„Der ÖAMTC rät dringend davon ab, Alkoholtester zu verwenden, um sich an die 0,5-Promille-Grenze heranzutrinken“, warnt Kerbl. „Denn schon ab 0,2 Promille Blutalkohol-Gehalt steigt die Gefahr, dass der Autolenker Situationen falsch einschätzt.“ Auch Faktoren wie Körpergewicht, Stress, Tagesverfassung und individuelle Alkoholverträglichkeit wirken sich maßgeblich auf die Fahrtüchtigkeit nach Alkoholkonsum aus.

Ein mögliches Einsatzgebiet für hochwertige Alkotester wären beispielsweise Veranstaltungen, zu denen man mit dem eigenen Auto anreist und dort auch Alkohol konsumiert. „Mithilfe geeigneter Alkotester kann der Veranstalter Verantwortung übernehmen und seine Gäste bei einer sicheren Heimreise unterstützen“, meint Kerbl. Aber auch beim meist unterschätzten Problem des Restalkohols können solche Geräte nützliche Dienste erweisen: „Nach einer langen Nacht mit viel Alkohol kann immer noch die 0,5-Promille-Grenze überschritten sein.“ Ein gutes Alkotestgerät könne den Betroffenen davor warnen, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren.

Alko-Unfälle: Dramatischer Anstieg des Blutzolls auf Österreichs Straßen

„Alkohol am Steuer ist noch immer einer der größten Risikofaktoren im Straßenverkehr“, mahnt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. „Das wird leider wieder einmal durch die aktuelle Unfallbilanz untermauert.“ Im ersten Halbjahr 2011 gab es nach Angaben des Innenministeriums österreichweit 19 Todesopfer bei Unfällen mit alkoholisierten Beteiligten zu beklagen – um sieben mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres!

Beim Alter der Unfallverursacher sprechen die Statistiken eine klare Sprache: Alko-Lenker sind meist jung und männlich. Bei rund einem Drittel aller Alko-Verkehrsunfälle sind die Lenker zwischen 15 (!) und 24 Jahre alt. „Hinzu kommt, dass nahezu neun von zehn Alko-Unfällen von Männern verursacht werden“, ergänzt Seidenberger. Aber auch Frauen fahren immer öfter unter Alkoholeinfluss. Lag der Anteil an alkoholisierten Unfallbeteiligten bei Frauen 2007 noch bei 9,8 Prozent, so stieg er 2010 auf 12,6 Prozent (Quelle: Statistik Austria).

„Diese Zahlen verdeutlichen, dass Alkohol am Steuer nach wie vor bagatellisiert wird“, kritisiert die ÖAMTC-Expertin. Trotz der im Vorjahr durch die Exekutive durchgeführten 916.401 Alko-Vortests sei es unumgänglich, die Kontrolldichte weiter zu erhöhen. „Im Moment wird durch Verkehrskontrollen oder leider auch durch Unfälle nur ein Bruchteil aller Fahrten unter Alkoholeinfluss entdeckt.“ Die Dunkelziffer sei weitaus höher. Verstärkte Kontrollen würden daher zu einer Bewusstseinsbildung über die Folgen von Fahren im alkoholisierten Zustand beitragen. „Das erklärte Ziel muss sein, das Risiko, erwischt zu werden, wesentlich größer zu machen“, so Seidenberger.

Besser einmal zu oft NEIN sagen und dafür JA zum Leben!

Keine Frage: Gerade bei Alkohol am Steuer sind sowohl bei Lenkern als auch bei Mitfahrenden Verantwortungs-Bewusstsein und Zivilcourage gefordert. Damit man nach einem geselligen Abend auch wieder sicher nach Hause kommt, hat die ÖAMTC-Verkehrspsychologin dazu die wichtigsten Vorgehensweisen zusammengestellt:

► Wer fährt, trinkt nicht. Und wer trinkt, fährt nicht. Vielen fehlt es nach wie vor am Bewusstsein, dass es schon durch geringe Alkoholmengen zu massiven Beeinträchtigungen kommen kann. Daher bereits vor dem ersten Schluck eine Entscheidung treffen und gegebenenfalls zeitgerecht eine sichere Heimfahrmöglichkeit organisieren. „Keinesfalls sollte man sich an die Promillegrenze herantrinken“, warnt auch Marion Seidenberger.

► Nie zu einem alkoholisierten Lenker ins Auto steigen! Auch wenn er ansonsten verlässlich fährt – sobald sich ein Fahrer (oder eine Fahrerin) alkoholisiert hinters Steuer setzt, muss man als Mitfahrer die Notbremse ziehen. „Auch wenn es in dieser Situation oft besonders schwer fällt, muss man trotzdem unbedingt ,nein’ sagen“, appelliert die ÖAMTC-Fachfrau.

► Nicht wegschauen, wenn sich jemand betrunken hinters Steuer setzt. „Soziale Kontrolle ist erforderlich, um Alko-Lenker vom Fahren abzuhalten“, bekräftigt Seidenberger. Auch wenn der Betroffene beteuere, dass er noch fahren könne, müsse man ihn unbedingt daran hindern und ihm notfalls den Zündschlüssel abnehmen.

Einmal Taxi ersparen kann tausende Euro und den Führerschein kosten

Dass immer noch viele Autofahrer die Alkohol-Grenzwerte missachten, erwecke den Anschein, dass sich nur die wenigsten auch über die rechtlichen Folgen im Klaren seien, meint dazu ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Grundsätzlich gelten 0,5 Promille als gesetzliche Obergrenze. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer sind es sogar nur 0,1 Promille.

„Wem im Zuge einer Verkehrskontrolle ein zu hoher Alkoholwert nachgewiesen wird, dem drohen je nach Schwere der Alkoholisierung entsprechende Konsequenzen“, listet Hoffer die Strafausmaße auf:

0,5 bis 0,79 Promille: Verwaltungsstrafe von 300 bis 3.700 Euro. Bereits beim ersten Vergehen gibt es eine Vormerkung im Führerscheinregister. Wird man neuerlich alkoholisiert hinterm Steuer erwischt, kann die Behörde außerdem Maßnahmen wie zum Beispiel eine Nachschulung durch Psychologen anordnen. Beim dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren oder auch nach einem Unfall ist der Führerschein für mindestens drei Monate weg.

0,8 bis 1,19 Promille: Verwaltungsstrafe mindestens 800 Euro. Die Höchststrafe liegt auch hier bei 3.700 Euro. „Allerdings ist bereits bei der ersten Alkofahrt der Führerschein für einen Monat weg“, so Hoffer. „Kommt es zu einem Verkehrsunfall, wird der Schein sogar für mindestens drei Monate entzogen.“ Darüber hinaus wird ein Verkehrscoaching angeordnet.

1,2 bis 1,59 Promille: Verwaltungsstrafe von 1.200 bis 4.400 Euro. Den Führerschein ist man sofort für mindestens vier Monate los, eine kostenpflichtige Nachschulung ist unausweichlich.

Ab 1,6 Promille: Verwaltungsstrafe von 1.600 bis 5.900 Euro. Außerdem folgt ein sofortiger Führerschein-Entzug von mindestens sechs Monaten. „Weiters blühen dem Alkolenker eine Nachschulung, ein Termin beim Amtsarzt, der eine eventuelle Alkoholabhängigkeit feststellen könnte, sowie eine verkehrspsychologische Untersuchung“, erklärt Hoffer.

► Bei Wiederholungsdelikten verlängert sich – je nach dem Grad der jeweiligen Alkoholisierung – die gesetzlich festgelegte Mindestdauer der Entziehung der Lenkberechtigung auf bis zu ein Jahr.

Auch unter 0,5 Promille kann es zu empfindliche Strafen kommen

Damit nicht genug, droht dem Alkolenker noch eine ganze Reihe zusätzlicher Probleme. „Abgesehen davon, dass eigene Ersatzansprüche – etwa an die eigene Rechtsschutz- und Kaskoversicherung – verloren gehen, kann sich die Haftpflichtversicherung bei Schadenersatz-Forderungen des Unfallopfers bis zu 11.000 Euro vom Alkolenker holen“, stellt der ÖAMTC-Jurist klar.

Im Falle einer Behinderung des Unfallopfers können bei unzureichender Versicherungssumme lebenslange Entschädigungszahlungen mitunter auch Existenz bedrohende Folgen für den Verursacher haben. Eine strafrechtliche Verfolgung, bis hin zur Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, ist nach Alkoholunfällen ebenfalls nicht auszuschließen.

„Selbst wenn der Alkoholisierungsgrad unter dem gesetzlichen Limit von 0,5 Promille liegt, kann das für den Lenker haftungs- oder gar strafrechtliche Folgen haben“, warnt ebenso Hoffer vor der Unart des Herantrinkens an die Promillegrenze. Aber auch dem Mitfahrer droht ein Verlust an Schmerzengeld-Ansprüchen bei Verletzung, so er wissentlich zu einem alkoholisierten Lenker ins Auto gestiegen ist.

Weitere Informationen zum Thema gibt es ab sofort in einer neuen Broschüre des Verkehrsministeriums: „Führerschein-Vormerksystem und andere Rechtsfolgen schwerer Verkehrsübertretungen“. Gratis erhältlich ist die zweite Auflage dieser Autofahrer-Lektüre unter anderem bei allen ÖAMTC-Dienststellen oder gleich hier zum Download.

www.oeamtc.at

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