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AB 2017 NEUERUNGEN FÜR ÖSTERREICHS STRASSENVERKEHR

(27.12.2016) Alle Jahre wieder stehen den AutofahrerInnen viele Änderungen bevor. Meist Reformen und neue Vorschriften, mit denen man sich bald vertraut machen sollte. Denn Unwissenheit schützt, wie uns praktisch schon mit der Muttermilch eingetrichtert wurde, nicht vor Strafe! Dazu gehört auch, dass man als Fahrer eines Elektro-Fahrzeugs durch das so genannte Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) nach wie vor unfair behandelt wird. Warum? Weil jedes aus Umweltschutzgründen verhängte Tempolimit für Autos, die keine Emissionen abgeben, eigentlich nicht gerechtfertigt ist. Darüber wurde vor etlichen Jahren (damals noch mit dem Fokus auf Erdgas-Autos) ebenso diskutiert wie heute. Stattdessen will der Gesetzgeber die Sanktionen bei einem Verstoß nach dem IG-L sogar noch verschärfen, und zwar generell, wie es den Anschein hat. Man stelle sich z.B. einen VW e-Golf (siehe Bildtext oben) mit Radklammern nach einem vermeintlichen IG-L-Vergehen vor, weil die Exekutive angeblich außerstande sein soll, zwischen einem Fahrzeug mit Elektro- und Verbrennungsmotor zu unterscheiden. Eine Ausrede, die sich mit den andersfärbigen Kennzeichen für E-Autos endgültig ad absurdum führen wird. Aber das ist nur eines von etlichen Themen mit Aufregungs-Potenzial. Welche (vereinzelt erfreulichen) Neuerungen der Gesetzgeber für nächstes Jahr sonst noch parat hält, hat der ÖAMTC detailliert aufgelistet.

mercedes_e-klasse_coupe_skoda_octavia Statt Neuheiten vom Gesetzgeber gefallen besser jene der Auto-Hersteller: Wie etwa das bereits bestellbare neue E-Klasse Coupé, das – im Gegensatz zum Vormodell – auch wirklich auf der großen „E-Plattform“ basiert. Und trotzdem um rund 100 Kilo abgespeckt hat. Oder vom aufgefrischten Octavia die Sport- bzw. Offroad-Version RS bzw. Scout, die beide (hoffentlich) auch bald bestellbar sind


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