SPRÜCHE Nr. 65 „Damit wird der Kilometerstand durchgehend nachvollziehbar und eine kriminelle Handlung um den Tacho unter Strafe gestellt. Mit derartigen Manipulationen wurde nicht nur der Wert von Fahrzeugen verändert – es wurden auch laufleistungsabhängige Reparaturen, wie z.B. der Tausch des Zahnriemens, hinausgeschoben.“
Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister Fahrzeugtechnik, begrüßt eine neue Regelung im Kraftfahrgesetz, die Käufer von Gebraucht-Wagen künftig vor falschen Angaben zum Kilometerstand bewahren soll. So werden seit 1.9.2016 bei der regelmäßigen Fahrzeug-Überprüfung nach §57a sowohl der aktuelle km-Stand als auch jener, der bei der vorigen „Pickerl“-Vergabe ausgewiesen wurde, abgespeichert. Die gesetzliche Verpflichtung, den tatsächlichen km-Stand nach Reparatur oder Tausch des km-Zählers wiederherzustellen, ermöglicht daher eine lückenlose Dokumentation der Laufleistung. Für Tacho-Manipulationen werden ab sofort Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro verhängt.
Steht uns eine Ära „ehrlicher Gebrauchter“ bevor? Mittels periodischer Aufzeichnung in den kommenden Jahren will der Gesetzgeber der Manipulation des km-Stands einen Riegel vorschieben (Bild: YouTube)